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Roland Strobl
Haslangstr. 56
85049 Ingolstadt
Tel 0177 89 777 66

Kapitalanlagen

Vermögensaufbau und Vermögensverwaltung für kleine und große Vermögen

Die Schwankungen an den Kapitalmärkten werden schneller und die Vermögensanlage immer komplexer. Der unsystematische Erwerb von einzelnen Aktien und diversen Fonds ist in einem solchen Umfeld nicht zielführend. Deshalb bieten wir Ihnen aktiv gemanagte Strategiedepots an, die je nach Anlagementalität eine optimale Zusammensetzung unterschiedlicher Anlageklassen bieten. Damit haben Sie Zugang zu Anlageklassen, die für den Privatanleger sonst nur mit großen Beträgen oder gar nicht erreichbar sind.

Ihre Kapitalanlagen sind Bestandteil des Finanzplans. Dieser bietet Ihnen jederzeit Einsicht in die Entwicklung Ihres Vermögens.

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Immobilien

Welches Investment hat über Jahrhunderte hinweg den Anleger vor steigender Inflation und Währungsreformen bewahrt? Aus 100 Quadratmetern kann niemals nur ein Quadratmeter werden, 100 Euro werden künftig sicher weniger wert sein.

Wachstumszentren ziehen Unternehmen und Arbeitskräfte an. In vielen Ballungsräumen fehlt dennoch geeigneter Wohnraum. Die Folge sind steigende Mieten und Immobilienpreise. Mehr noch, Inflation und Staatsverschuldung bedrohen den Geldwert. Nutzen Sie jetzt die historisch niedrigen Zinsen.

Die Investition in eine Immobilie wird im Finanzplan komplett abgebildet und bietet Ihnen Einblick in alle Aspekte Ihrer Investition.

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Finanzierung

Sie wollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen oder benötigen Geld für eine Investition?

Nutzen Sie vor dem Kauf unsere Hilfe bei der Erstellung Ihrer Finanzierung und bei der Auswahl der Darlehensgeber.

Unsere Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Banken bietet Ihnen die größtmögliche Auswahl an Darlehensgebern. Sie sparen sich dadurch viel Zeit und oftmals tausende Euro an Kosten, wenn Sie sich an uns wenden. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihren Finanzen.

Mit Hilfe des Finanzplans werden alle Belastungen erfasst, der Darlehensverlauf kann bis zum Laufzeitende dargestellt werden und Finanzierungsalternativen einfach berechnet werden. Sie erhalten Transparenz über den Finanzierungsverlauf und alle Kosten.

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Betriebliche Altersvorsorge

Der Freie Makler unterstützt Firmenkunden aus allen Branchen und Größen bei der Einrichtung und Betreuung von betrieblichen Versorgungssystemen. Wir beraten Arbeitnehmer zu allen Fragen der Entgeltumwandlung und vermitteln Top Tarife.

Ein optimales Versorgungswerk bietet umfangreiche Leistungen, ist für den Arbeitgeber einfach zu verwalten und bietet dem Arbeitnehmer attraktive Versorgungsleistungen.

Dies erreichen wir durch die kompetente Gestaltung, Umsetzung und Betreuung. Speziell für die Versorgung von Geschäftsführern und Führungskräften bieten wir individuelle Lösungskonzepte an.

Die Zusammenarbeit mit Fachspezialisten aus unserem Netzwerk bietet unseren Kunden langfristige Vorteile und Sicherheit.

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Versicherungen

Versicherungen binden Sie langfristig an eine Gesellschaft und ein bestimmtes Produkt. Umso wichtiger ist es, vor einem Abschluss zu prüfen, welche Versicherung Sie persönlich wirklich benötigen. Darüber hinaus überprüfen wir bestehende Versicherungen hinsichtlich Rendite und Vertragsklauseln. Danach wissen Sie wirklich, was Sie von den Verträgen erwarten können.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und beim Vergleich geeigneter Versicherungsgesellschaften zur Absicherung existenzieller Risiken und zum Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge.

Mit Hilfe des Finanzplans erhalten Sie ein individuelles Konzept.

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    Risiko senken, Rendite steigern
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    Sachwert schlägt Geldwert
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    Vorteile nutzen, Mitarbeiter binden
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Wohn-Riester-Darlehen

Wohn-Riester-Darlehen

Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage am 1. Januar 2006 fördert der Staat mit Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes wieder die Anschaffung einer eigenen Immobilie. Mit dem umgangssprachlich so genannten „Wohn-Riester“ wurde damit rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Nutzung der Riesterförderung auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie möglich gemacht.

Die Riester-Rente

Ursprünglich diente die Riesterförderung der ergänzenden Altersvorsorge. Riester-Verträge wurden daher in erster Linie im Hinblick auf eine zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen. Förderberechtigt sind dabei in erster Linie alle gesetzlich Rentenversicherte. Die maximale Riester-Förderung wird erzielt, wenn jährlich 4 % des Vorjahres-Brutto- Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen. Die Förderung setzt sich dabei zusammen aus einem Grundzuschuss von 154 Euro je Erwachsenem sowie 185 Euro je Kind. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, wird sogar ein Kinderzuschuss von 300 Euro gewährt. Zusätzlich sind die Einzahlungen in Riesterverträge steuerlich absetzbar bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich.

Wie können die Riesterförderung für die Immobilienfinanzierung genutzt werden?

Mit dem neuen Gesetzt kann auch die eigene Immobilie als Altersvorsorge von der Riesterförderung profitieren. Wer bisher in einen Riester-Vertrag investiert hat, kann damit bereits jetzt eingespartes Riester-Guthaben als Eigenkapital in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einfließen lassen. Bis 2010 ist die Entnahme jedoch auf einen Betrag von mindestens 10.000 Euro beschränkt. Ab 2010 können auch geringere Beträge entnommen werden. Dabei muss aber entweder das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden oder min. 25 % der Summe müssen im bestehenden Riester-Vertrag gehalten werden.

Auch die laufende Tilgung des Immobiliendarlehens ist möglich. Hierbei fließen die laufenden Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riester-Vertrag, sondern direkt in die Finanzierung. Zudem ist diese Form der Finanzierung auf Immobilien beschränkt, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden.

Wie funktionieren Wohn-Riester-Darlehen?

Wir bieten Ihnen von verschiedenen Finanzierungspartnern Wohn-Riester-Annuitätendarlehen an. Diese Darlehen sind auf Basis der Riester-Förderung gemäß dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) staatlich anerkannt. Im Vergleich zu Riester-Bausparverträgen profitieren Ihre Kunden bei dieser Lösung sofort von der Riester-Förderung und müssen nicht erst bis zur Zuteilung des Bausparvertrages warten. Für Darlehensnehmer fallen auch keine zusätzlichen Kosten in Form von Zinsaufschlägen oder Abschlussgebühren an.

Ein “Wohn-Riester-Annuitätendarlehen” kann von allen zulagenberechtigten Personen genutzt werden, die den Bau oder Kauf einer Immobilie nach dem 01.01.2008 getätigt haben bzw. diesen planen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um ein Annuitätendarlehen, bei dem die Förder-Zulagen jedoch direkt in die Tilgung fließen. Somit können Darlehensnehmer durch eine geringere eigene Tilgungsleistung die monatlichen Raten senken oder bei entsprechend höherer Tilgung die Laufzeit des Darlehens verkürzen. Um die Zulagen optimal auszunutzen, besteht ein Sondertilgungsrecht in Höhe des maximalen förderfähigen Beitrages von 2.100 Euro jährlich.

Welche Immobilien werden gefördert?

Grundsätzlich können nur in Deutschland liegende, rein selbst genutzte Wohn-Immobilien gefördert werden, die den Hauptwohnsitz des Eigentümers bilden. Der Verkauf der Immobilie ist zwar auch nach Nutzung der Förderung möglich, allerdings sollten bei einer Veräußerung die genutzten Spar- und Fördermittel binnen vier Jahren wieder in den Erwerb einer Wohnimmobilie oder binnen eines Jahres in einen neuen Vertrag zur Riester-Rente fließen. Andernfalls müssen bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt und der dann aktuelle Stand des Wohnförderkontos versteuert werden.

Steuerliche Betrachtung

Wie in der Sparphase bei der Riester-Rente werden auch beim Wohn-Riester die für die Finanzierung genutzten Beträge nicht versteuert. Erst zum Rentenbeginn unterliegen die über die Laufzeit in einem Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer. Nun hat der Immobilienbesitzer die Wahl, die Steuerlast in einer Summe zu zahlen oder nach und nach über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren zu verteilen. Bei der Einmalbesteuerung (Zahlung der gesamten Steuer in einer Summe) gewährt der Staat jedoch einen Rabatt, da hier nur 70% der im Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer unterliegen.

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