Skype Beratung
Roland Strobl
Haslangstr. 56
85049 Ingolstadt
Tel 0177 89 777 66

Kapitalanlagen

Vermögensaufbau und Vermögensverwaltung für kleine und große Vermögen

Die Schwankungen an den Kapitalmärkten werden schneller und die Vermögensanlage immer komplexer. Der unsystematische Erwerb von einzelnen Aktien und diversen Fonds ist in einem solchen Umfeld nicht zielführend. Deshalb bieten wir Ihnen aktiv gemanagte Strategiedepots an, die je nach Anlagementalität eine optimale Zusammensetzung unterschiedlicher Anlageklassen bieten. Damit haben Sie Zugang zu Anlageklassen, die für den Privatanleger sonst nur mit großen Beträgen oder gar nicht erreichbar sind.

Ihre Kapitalanlagen sind Bestandteil des Finanzplans. Dieser bietet Ihnen jederzeit Einsicht in die Entwicklung Ihres Vermögens.

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Immobilien

Welches Investment hat über Jahrhunderte hinweg den Anleger vor steigender Inflation und Währungsreformen bewahrt? Aus 100 Quadratmetern kann niemals nur ein Quadratmeter werden, 100 Euro werden künftig sicher weniger wert sein.

Wachstumszentren ziehen Unternehmen und Arbeitskräfte an. In vielen Ballungsräumen fehlt dennoch geeigneter Wohnraum. Die Folge sind steigende Mieten und Immobilienpreise. Mehr noch, Inflation und Staatsverschuldung bedrohen den Geldwert. Nutzen Sie jetzt die historisch niedrigen Zinsen.

Die Investition in eine Immobilie wird im Finanzplan komplett abgebildet und bietet Ihnen Einblick in alle Aspekte Ihrer Investition.

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Finanzierung

Sie wollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen oder benötigen Geld für eine Investition?

Nutzen Sie vor dem Kauf unsere Hilfe bei der Erstellung Ihrer Finanzierung und bei der Auswahl der Darlehensgeber.

Unsere Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Banken bietet Ihnen die größtmögliche Auswahl an Darlehensgebern. Sie sparen sich dadurch viel Zeit und oftmals tausende Euro an Kosten, wenn Sie sich an uns wenden. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihren Finanzen.

Mit Hilfe des Finanzplans werden alle Belastungen erfasst, der Darlehensverlauf kann bis zum Laufzeitende dargestellt werden und Finanzierungsalternativen einfach berechnet werden. Sie erhalten Transparenz über den Finanzierungsverlauf und alle Kosten.

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Betriebliche Altersvorsorge

Der Freie Makler unterstützt Firmenkunden aus allen Branchen und Größen bei der Einrichtung und Betreuung von betrieblichen Versorgungssystemen. Wir beraten Arbeitnehmer zu allen Fragen der Entgeltumwandlung und vermitteln Top Tarife.

Ein optimales Versorgungswerk bietet umfangreiche Leistungen, ist für den Arbeitgeber einfach zu verwalten und bietet dem Arbeitnehmer attraktive Versorgungsleistungen.

Dies erreichen wir durch die kompetente Gestaltung, Umsetzung und Betreuung. Speziell für die Versorgung von Geschäftsführern und Führungskräften bieten wir individuelle Lösungskonzepte an.

Die Zusammenarbeit mit Fachspezialisten aus unserem Netzwerk bietet unseren Kunden langfristige Vorteile und Sicherheit.

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Versicherungen

Versicherungen binden Sie langfristig an eine Gesellschaft und ein bestimmtes Produkt. Umso wichtiger ist es, vor einem Abschluss zu prüfen, welche Versicherung Sie persönlich wirklich benötigen. Darüber hinaus überprüfen wir bestehende Versicherungen hinsichtlich Rendite und Vertragsklauseln. Danach wissen Sie wirklich, was Sie von den Verträgen erwarten können.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und beim Vergleich geeigneter Versicherungsgesellschaften zur Absicherung existenzieller Risiken und zum Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge.

Mit Hilfe des Finanzplans erhalten Sie ein individuelles Konzept.

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    Risiko senken, Rendite steigern
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    Vorteile nutzen, Mitarbeiter binden
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Betriebliche Altersvorsorge

Grundsätzliches zur betrieblichen Altersvorsorge

Eine Zusage auf betriebliche Versorgungsleistungen erfolgt stets durch den Arbeitgeber (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Dieser ist stets auch zur Erfüllung verpflichtet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Der Arbeitgeber ist dabei grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, ob er ein betriebliches Versorgungswerk einrichten will, auch welche Leistungen und in welcher Form diese zugesagt werden. Auch bei der Wahl des Durchführungsweges ist er frei, es existiert kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

Der Arbeitgeber kann also frei entscheiden, ob er betriebliche Altersversorgung und in welcher Form er diese durchführen will – in Form einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage, Pensionszusage) oder mittelbar über einen oder mehrere externe Versorgungsträger, z.B. über eine Direktversicherung, oder eine Pensionskasse- oder über einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse. Arbeitsrechtlich verbindliche Zusagen auf betriebliche Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterliegen stets dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Demgegenüber bestehen Rechtsansprüche des Arbeitnehmers und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers.

Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer gem. § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung wird bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung durch Vereinbarung geregelt (§ 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG)

Umsetzung

Zur Erfüllung der betrieblichen Versorgung können die folgenden fünf Durchführungswege verwendet werden:

unmittelbare Versorgungszusage – auch Direkt- oder Pensionszusage

Direktversicherung

Pensionskasse

Unterstützungskasse

Pensionsfonds

Laufende Betreuung

Einmal eingeführt, bedarf das Versorgungswerk der ständigen Pflege und Betreuung, die sich aus laufenden Veränderungen im Unternehmen und bei den Arbeitnehmern ergibt. Dazu zählen die Anpassungen bei Fluktuation, Beitragsänderungen, Mutterschaft – und Elternzeit oder aufgrund gesetzlicher Änderungen. Insbesondere die jüngsten gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) führen immer wieder zu Fragen, die der Hilfe durch den externen Berater bedürfen.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet dem Unternehmen weit reichende Gestaltungsfreiheiten, die er z.B. für die Mitarbeiterbindung nutzen kann, um sich damit im zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte besser zu positionieren kann als der Wettbewerb.

Ebenfalls können Gestaltungsfreiheiten z.B. bei Einführung von Unterstützungskassen zur  steuerlichen Entlastung und Liquiditätsgewinnung genutzt werden. Oftmals wird die bAV lediglich auf die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers reduziert. Dadurch bleibt das Potential ungenutzt.

Es ist unser Anliegen, dem Unternehmen bei der Gestaltung, Einrichtung und Umsetzung zur Seite zu stehen, um die jeweils auf die unternehmerischen Belange optimale Lösung zu erarbeiten.

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